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Individuelle Bildungsschecks: Restkontingent ab 15. April 2024 verfügbar

Beschäftigte und Berufsrückkehrer, die einen individuellen Bildungsschecks beantragen möchten, haben dazu ab dem 15. April 2024 kurzfristig die Chance. Leider ist die Anzahl begrenzt, da es sich um ein Restkontingent handelt, das das Land NRW uns zur Verfügung stellt. Die Vergabe der Bildungsschecks erfolgt daher nach dem Eingangsdatum der Anfragen über das wfc-Bildungsscheck-Formular unter diesem Link.

Beschäftigte und Berufsrückkehrer, die einen Bildungsscheck betragen möchten, benötigen einen offiziellen Steuerbescheid vom Finanzamt, alternativ eine Bescheinigung des Steuerberaters oder ein anderer offizieller Bescheid (beispielsweise über die Kitagebühren), der die Einkommenshöhe nachweist. Eine Bewilligung ist nur möglich, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher als 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung maximal 80.000 Euro) liegt. Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land NRW eine Weiterbildung mit bis zu 500 Euro beziehungsweise maximal 50 Prozent der Kosten.

Ob es über das Restkontingent hinaus noch individuelle Bildungsschecks geben wird und ob Land NRW die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in der neuen Förderperiode ab dem 1. Juli 2024 fortführt oder sie wie die betrieblichen Bildungsschecks auslaufen lässt, ist nicht bekannt.