Guter Rat und gutes Geld

Es gibt eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die Ihren Start in die Selbstständigkeit erleichtern können. Förderfähig sind beispielsweise bestimmte Beratungsleistungen, die helfen, die Erfolgschancen Ihres Vorhabens zu verbessern. Erfüllt Sie mit Ihrem Projekt die entsprechenden Voraussetzungen, können Sie nicht nur mit gutem Rat, sondern auch mit gutem Geld rechnen: Als „Hilfen zur Selbsthilfe" erhalten Sie Zuschüsse, um den Lebensunterhalt in den ersten Monaten nach der Gründung zu bestreiten. Über weitere Förderinstrumente, wie die im Hausbankverfahren zu beantragenden Kreditprogramme, informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.

 

Leistungen der Arbeitsagentur

Seit dem 28. Dezember 2011 steht der neue Gründungszuschuss zur Verfügung. Mit ihm können Sie für sechs bis maximal fünfzehn Monate Ihren Lebensunterhalt absichern. Für die Gewährung des Gründungszuschusses ist eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens notwendig. Diese Stellungnahme können wir nach Prüfung Ihrer Unterlagen und einem persönlichen Gespräch ausstellen.

Agentur für Arbeit



Leistungen des Jobcenters Kreis Coesfeld


Der Kreis Coesfeld unterstützt die auf eine Unternehmensgründung ausgerichteten Aktivitäten von Empfängern von Arbeitslosengeld II. Für sie besteht die Möglichkeit, über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten die Leistungen weiter zu beziehen. Auch hier ist eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens notwendig, die wir nach Prüfung Ihrer Unterlagen und einem persönlichen Gespräch ausstellen können.

Jobcenter Kreis
Coesfeld



Beratungsförderung


Wir sind Anlaufstelle für alle Gründer, die einen Antrag auf Zuwendungen aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW (BPW NRW) stellen wollen. Wir informieren über das Programm, halten Anträge bereit und leiten diese nach einem gemeinsamen Beratungsgespräch an die Bewilligungsstelle weiter.

Mittel aus diesem Programm stehen für die Entwicklung, die Prüfung und die Realisierung von Gründungskonzepten zur Verfügung - allerdings nur bis zum Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Die Förderung beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens jedoch 400 € je Beratungstag. Bei einer Neugründung können maximal vier Tagewerke, bei einer Übernahme maximal sechs Tagewerke bezuschusst werden. Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne persönlich.


Ansprechpartner: Thomas Brühmann, Niklas Esser