Schlauer Scheck

Logo BSEin effizientes Instrument um die Qualifikation der Beschäftigten und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern, ist der Bildungsscheck NRW. Wer in Weiterbildung investieren will, wird nicht mit besseren Marktchancen belohnt.

Bei der Vergabe des Schecks haben bestimmte Zielgruppen Vorfahrt:

  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht im erlernten Beruf arbeiten
  • Zeitarbeitnehmer
  • Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt sind
  • befristet Beschäftigte

 

Wer einer dieser primären Zielgruppen angehört, erhält maximal zweimal im Jahr grünes Licht für die Förderung. Eingelöst wird dann sowohl ein betrieblicher als auch ein individueller Bildungsscheck. Mitarbeiter, die nicht zu den genannten Zielgruppen gehören, können ihre Chance auf den Scheck alle zwei Jahre wahrnehmen. Insgesamt kann ein Unternehmen die Förderung jährlich für bis zu 20 Mitarbeiter beantragen. Voraussetzung ist, dass dabei mindestens die Hälfte der Anträge auf die primäre Zielgruppe entfällt.

Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Zu den potenziellen Besitzern eines Bildungsschecks gehören auch Beschäftigte in der Elternzeit, mitarbeitende Familienangehörige sowie geringfügig Beschäftigte. Inhaber von Unternehmen und Freiberufler können innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Firmengründung den Scheck beantragen.

 

Wird der Scheck bewilligt und beim Bildungsträger eingelöst, übernimmt die Landesregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für jede Person die Hälfte der Kosten eines Kurses oder eines Seminars. Die andere Hälfte trägt das Unternehmen oder der einzelne Mitarbeiter. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro. Pro Jahr können kleine und mittlere Unternehmen bis zu 20 Bildungsschecks beantragen.



Logo BPDem „schlauen" Scheck hat das Bundesministerium
für Bildung und Forschung eine nicht minder „kluge" Prämie zur Seite gestellt: Erwerbs tätige, die sich beruflich weiterbilden wollen, können per Gutschein einmal in zwei Jahren die Bildungsprämie einstreichen, wenn ihr zu versteuerndes Jahres einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt. Bei einer gemeinsamen Veranlagung gilt die Grenze von 40.000 Euro. Der Zuschuss beläuft sich auf 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren. Die Maximalsumme der Förderung ist von 154 auf 500 Euro aufgestockt worden. Somit bietet sich auch für Beschäftigte mit geringem oder mittlerem Einkommen eine große Auswahl an Weiterbildungsmöglichkeiten. Für die Ausstellung des Gutscheines ist ein persönlicher Termin bei der wfc und die Vorlage des Einkommensteuerbescheides erforderlich. Die Bildungsprämie wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Sozialfonds der Europäischen Union.


Ansprechpartner: Thomas Brühmann, Niklas Esser, Christian Schepers

 

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung
und aus dem Europäischen Sozialfonds der
Europäischen Union gefördert.
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